4.2.1. Die Staatsanwaltschaft hat das Institut für Rechtsmedizin (IRM) beauftragt, ein Gutachten zur Fahrfähigkeit des Beschuldigten im Zeitpunkt des Verkehrsunfalls zu erstellen (UA 485 ff.). Daraufhin erstattete Dr. med. D._____, Fachärztin für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizinerin SGRM, IRM, ein Gutachten, das vom 11. Januar 2021 (UA 513 ff.) datiert und wozu sie bei der vorinstanzlichen Verhandlung befragt wurde (GA 61 ff.).