7.2. Dem Beschuldigten werden die Gebühren gemäss lit. a) und b) sowie die Kosten gemäss lit. c-f) im Gesamtbetrag von Fr. 13'855.35 auferlegt. 8. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen. 1.3. Mit Eingabe vom 3. Juni 2022 meldete der Beschuldigte gegen dieses Urteil Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm in der Folge am 12. September 2022 zugestellt. 2. 2.1. Der Beschuldigte reichte am 29. September 2022 die Berufungserklärung mit folgenden Anträgen ein: