7. 7.1. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 3'100.00 b) der Anklagegebühr Fr. 900.00 c) den Beweiskosten des Gerichts Fr. 612.15 d) den Kosten für das Gutachten Fr. 5'289.10 e) den Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden Fr. 3'714.10 f) den Spesen Fr. 240.00 Total Fr. 13'855.35