1. Höhe der bisher entstandenen Untersuchungskosten: CHF 9003.30 2. Die Anklagegebühr beträgt CHF 900.00. Auf eine Vorladung zur Hauptverhandlung wird verzichtet. 1.2. Am 19. Mai 2022 fand die Hauptverhandlung mit Befragung des Privatklägers als Auskunftsperson, der Gutachterin Dr. med. D._____ sowie der Zeugen E._____ und Dr. med. F._____ vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Baden statt. Mit gleichentags gefälltem Urteil, welches dem Beschuldigten am 25. Mai 2022 schriftlich im Dispositiv eröffnet wurde, erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Folgendes: