Dies führte dazu, dass er auf die Gegenfahrbahn kam und dort beinahe eine Kollision mit einem Personenwagen bzw. schliesslich die Kollision dem Motorrad verursachte. Der Beschuldigte hat die Verletzungen des Geschädigten pflichtwidrig unvorsichtig verursacht, indem er trotz seines übermüdeten Zustands mit seinem Personenwagen fuhr und dabei die Verkehrsregeln verletzte. Aufgrund seines regelwidrigen Verhaltens war es für ihn voraussehbar, einen Unfall mit Verletzten zu verursachen, was er hätte vermeiden können, wenn er sein Fahrzeug nicht in übermüdetem Zustand gelenkt und folglich nicht auf die Gegenfahrbahn geraten wäre.