1. Fahrlässige schwere Körperverletzung Der Beschuldigte hat fahrlässig, durch Fahren in fahrunfähigem Zustand und ungenügendem Rechtsfahren, einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schwer geschädigt. Am 23.05.2019, ca. 15.10 Uhr, fuhr der Beschuldigte mit seinem Personenwagen «Mercedes Benz ML 500», [Kennzeichen], von Ehrendingen kommend auf der Surbtalstrasse in Richtung Niederweningen.