Insofern ist eine Asperation aufgrund der ungleichen Strafarten (Geldstrafe und Busse bzw. Freiheitsstrafe und Busse) ausgeschlossen. Die Verbindungsbusse stellt mithin nicht die Primärsanktion der harten Pornografie - 22 - dar, sondern hat hinsichtlich des bedingt gewährten Vollzugs der Primärstrafe einzig und allein die Funktion eines Denkzettels, weshalb sie nicht mit der Übertretungsbusse zu asperieren ist.