Codes der Geräte und Apps herausgegeben hat. Zudem hat er sich nach eigenen Angaben aus seinem Burnout befreit, hat wieder eine Arbeitsstelle gefunden und konsumiert keine Drogen mehr, was positiv zu werten ist. Weitere Umstände, welche sich straferhöhend oder strafmindernd auswirken, sind nicht ersichtlich. Eine erhöhte Strafempfindlichkeit lässt sich zudem nur bei aussergewöhnlichen Umständen – welche nicht vorliegen – bejahen (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen). Insgesamt halten sich die positiven sowie negativen Faktoren in etwa die Waage, womit sich die Täterkomponente neutral auswirkt.