Der Beschuldigte ist dabei grundsätzlich in gleicher Art und Weise wie bei der schwersten Straftat – worauf grundsätzlich verwiesen werden kann – vorgegangen, indem er (weit über 100) kinderpornografische Bilddateien auf jeweils verschiedenen Geräten (Galaxy S10, S9, iPad 4 und dem Speichermedium SSD) teilweise in einer passwortgeschützten App abgespeichert und in der Folge besessen hat. Die Bilddateien zeigen unter anderem Darstellungen, die der zuvor abgehandelten Bildcollage ähnlich sind: So zeigt die Collage in act.