Damit hat der Beschuldigte Kinderpornografie wissentlich und willentlich im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung hergestellt. Andererseits ist ebenfalls erstellt, dass der Beschuldigte kinderpornografische Darstellungen auf seinem Mobiltelefon Samsung Galaxy S10 in der App Keepsafe im Ordner "pretyteen" (32 Einzelbildaufnahmen; act. 46 ff.), auf seinem Mobiltelefon Samsung Galaxy S9 (mindestens 87 Vorschaubilder [sog. Thumbnails]; act. 56 ff.), auf seinem iPad 4 in der App "Photo Vault" (zwei Aufnahmen; act. 68 f.) und auf seinem Datenträger SSD Samsung (insgesamt 45 Aufnahmen; act. 70 f. und 76) abgespeichert und damit im Sinne des Tatbestandes besessen hat.