Weiter konnten sowohl auf dem iPad wie auch auf dem Notebook des Beschuldigten weitere Aktivitäten auf der Website festgestellt werden, wobei teilweise Suchbegriffe verwendet worden sind, welche in der Kinderpornografieszene üblich sind (act. 72). In diesem Kontext erscheint es auch erwähnenswert, dass sich der Beschuldigte nach eigenen Angaben mit einem TOR-Browser im Internet bewegt hat, welcher ihm unter anderem das anonyme Surfen ermöglichte (act. 186).