Nicht nachvollziehbar erscheint es nun aber, dass er die Screenshots in einer App, welche als Fototresor bekannt ist und Fotos mit einem Passwort schützt, abspeicherte und danach nicht sogleich gelöscht hat, sondern diese stattdessen sechs bis sieben Jahre (act. 209) in der App aufbewahrte. Dass er zudem bei den Fotos, welche er, wie von ihm behauptet, dem Betreiber habe melden wollen, jeweils auf den Brustbereich der Mädchen gezoomt hat (wobei er dafür sogar einen zweiten Screenshot anfertigte; act. 69), lässt seine Aussagen zusätzlich unglaubhaft erscheinen. Schliesslich stimmen die Aufnahmen auf dem iPad auch nicht mit denjenigen der beiden Mobiltelefone überein, was aber wohl zu