Erst dann werden die die Daten, sofern man die private Cloud aktiviert hat, synchronisiert (https://support.getkeepsafe.com/hc/de/articles/209134046-Was-ist-die-Private-Cloud-). Nach dem Gesagten ist somit mit der Vorinstanz (vgl. vorinstanzliches Urteil E. 2.4.4 S. 14 f.) davon auszugehen, dass der Beschuldigte den Ordner «pretyteen» auf seinem Mobiltelefon Samsung Galaxy S10 in der Daten- schutz- und Sicherheits-App «Keepsafe» selbst erstellt hat und die darin enthaltenen kinderpornografischen Bildaufnahmen gemäss Anklageziffer 1.2 wissentlich und willentlich besessen hat. - 15 -