Folglich ist davon auszugehen, dass die vom Beschuldigten selbst erstellten Aare-Aufnahmen eben gerade nicht die letzten Fotos waren, welche er im Ordner «pretyteen» abgespeichert hat. Im Übrigen erscheint es auch abwegig, dass sich zwei Ordner in der passwortgeschützten Datenschutz- und Sicherheits-App ohne Wissen des Beschuldigten eingeschlichen haben sollen. Insbesondere kann der Website gerade nicht entnommen werden, dass Aufnahmen automatisch von externen Orten in die App hochgeladen werden. Im Gegenteil können andere Apps nicht auf den Fototresor – um den es vorliegend geht, zumal die Ordner «pretyteen» und «16yo» sich dort befunden haben – zugreifen.