Es erscheint einerseits äusserst abwegig, dass ihm die – wie von ihm behauptet – automatisch generierten zwei Ordner «pretyteen» und «16yo» (und mithin nicht bloss einzelne Bildaufnahmen) in der App nicht aufgefallen sind, nachdem er diese nach eigenen Angaben mehrmals monatlich geöffnet und Fotos in die jeweiligen Ordner verschoben hat (act. 203). Kommt hinzu, dass sich im Ordner «pretyteen» Aufnahmen von drei fremden jungen Frauen im Bikini an der Aare in Q. befinden, welche der Beschuldigte nach eigenen Angaben selbst erstellt hat (act.