Diese Angaben stimmen insofern mit den weiteren Beweismitteln überein, als gemäss dem CyberTipline Report Google am 5. Dezember 2019 um 1:38 Uhr UTC (= 2:38 MEZ am 5. Dezember) die kinderpornografischen Dateien entdeckt wurden (act. 105). Daher ist grundsätzlich die Aussage des Beschuldigten, dass er den Stick am 4. Dezember 2019 gegen 23.30 bis 23.45 Uhr nach Beendigung seiner Arbeit zuhause mit seinem Laptop verbunden habe (act. 184), plausibel. Die Auswertung des vom Beschuldigten als verantwortlichen USB-Stick bezeichneten Datenträgers ergab jedoch, dass dieser bereits am 14. August 2019 mit dem System verbunden worden war (act. 73).