5.4.3. Dazu kommen die widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten hinsichtlich der Datenangaben. Zunächst machte der Beschuldigte nämlich geltend, den USB-Stick am 4. Dezember 2019 erhalten, ihn sodann mit seinem Laptop verbunden und den Stick sogleich, nachdem er die Meldung von Google über sein gesperrtes Mailkonto erhalten habe, formatiert zu haben (act. 182 f. und 184). Diese Angaben stimmen insofern mit den weiteren Beweismitteln überein, als gemäss dem CyberTipline Report Google am 5. Dezember 2019 um 1:38 Uhr UTC (= 2:38 MEZ am 5. Dezember) die kinderpornografischen Dateien entdeckt wurden (act.