vor seinen Ferien eingeschaltet) um eine Schutzbehauptung handelt. Diese Annahme wird dadurch verstärkt, dass dem Rapport betreffend die forensische Datensicherung des Mobiltelefons Samsung Galaxy 9 vom 3. Juni 2020 zu entnehmen ist, dass die Zeiteinstellung des Geräts auf den 2. Januar 2018/05:15 Uhr eingestellt war (act. 51 ff.). Würde man den Aussagen des Beschuldigten glauben, so hätte das Mobiltelefon – nachdem er es vor seinen Ferien im Februar/März 2020 (act. 200) eingeschaltet und es sich mit der Cloud verbunden hat, mithin mit dem Internet verbunden war – das damalige Datum ausgewiesen, was aber eben gerade nicht der Fall war.