Andererseits führte er aus, das Mobiltelefon Galaxy S9 vermutlich im Zeitraum zwischen Februar 2018 und September 2019 zuletzt benutzt zu haben. Erst als man den Beschuldigten darauf ansprach, wie es denn – nachdem er das Mobiltelefon im September 2019 zuletzt benutzt habe – überhaupt zur Synchronisation habe kommen können, korrigierte der Beschuldigte seine Aussage dahingehend, dass er das Mobiltelefon kurz vor seinen Ferien nach R. eingeschaltet habe. Dabei habe es sich mit der Cloud verbunden bzw. seien da die Dateien der Cloud auf das Mobiltelefon geladen worden (act. 197 ff.).