5.4.2. Gegen die Behauptung des Beschuldigten, wonach der USB-Stick als Urheber verantwortlich sei für (fast) sämtliche auf seinen verschiedenen Datenträgern vorgefundenen kinderpornografischen Fotos, spricht sodann seine ebenfalls im Kern nicht konsistenten Aussagen hinsichtlich der Benutzung seines Samsung Galaxy S9. So gab er anlässlich der delegierten Einvernahme vom 18. August 2020 einerseits an, dass die Dateien auf dem Galaxy S9 deshalb gefunden werden konnten, weil es sich, sobald man es eingeschaltet habe, mit der Cloud synchronisiert habe.