Nicht nachvollziehbar ist deshalb, warum der Beschuldigte diesen Stick in der Folge selber an seinen Computer angeschlossen haben will, obwohl er eben nicht für ihn bestimmt gewesen war, und dies auch noch in derselben Nacht nach einem offensichtlich anstrengenden Arbeitstag. Selbst wenn der Beschuldigte aufgrund seiner Neugierde den Stick, obwohl dieser nicht für ihn bestimmt gewesen war, an seinen Computer angeschlossen hätte, so wäre zumindest zu erwarten gewesen, dass er seinen Chef danach über den Erhalt des Sticks inkl. Schadsoftware informiert hätte. Dies hat er aber nicht gemacht.