lebensfremd erscheint bereits, dass ein unbekannter Mann ihm diesen Stick übergeben haben will und ihm dabei mitgeteilt habe, dass darauf Fotos eines Anlasses seien (act. 182 f. und 216). Der Beschuldigte selbst hat weiter ausgesagt, dass dieser Stick für seinen Chef gedacht gewesen sei und nicht für ihn persönlich (act. 216). Nicht nachvollziehbar ist deshalb, warum der Beschuldigte diesen Stick in der Folge selber an seinen Computer angeschlossen haben will, obwohl er eben nicht für ihn bestimmt gewesen war, und dies auch noch in derselben Nacht nach einem offensichtlich anstrengenden Arbeitstag.