In Bezug auf die auf dem Lenovo Notebook festgestellten 45 kinderpornografischen Bilder führte er aus, dass ihm diese nicht bekannt gewesen seien und er davon ausgehe, dass diese Bilder vom Stick kommen würden. Er selber habe nie Suchbegriffe wie "12yo, 13yo oder 14yo" auf der Website "imgsrc.ru" eingegeben, auch wenn ihm diese Website bekannt sei und er sich auch darauf aufgehalten habe (act. 214 ff.). 5.3.4. Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung hielt der Beschuldigte im Wesentlichen an seinen Ausführungen fest (act. 277 ff.).