es seien auf beiden Geräten die gleichen Daten (act. 195 ff.). In Bezug auf das iPad erklärte der Beschuldigte, dass es sich dabei um einen Printscreen handeln könnte, welchen er erstellt habe, da er auf einer Homepage ein kinderpornografisches Bild entdeckt habe und dies dem Betreiber der Homepage habe melden wollen (act. 207).