5.3.2. Bei seiner zweiten Einvernahme am 18. August 2020 erklärte der Beschuldigte, dass er sich die Bilder auf den verschiedenen (inzwischen ausgewerteten) Geräten (vgl. Anklageziffer 1.2) nur mit dem Vorfall mit dem USB- Stick erklären könne und dass bei diesem Vorfall die Daten in die Cloud geladen worden seien. In Bezug auf das Handy Samsung Galaxy S10 führte er zudem aus, es handle sich dabei um eine Spiegelung des Samsung Galaxy S9; es seien auf beiden Geräten die gleichen Daten (act.