102 ff.) ist zu entnehmen, dass am 5. Dezember 2019 mittels des digitalen Fingerabdrucks (Hashwert) zwei Dateien, welche via den Gmail-Account des Beschuldigten weitergeleitet worden waren, als kinderpornografische Dateien identifiziert wurden. Anlässlich seiner ersten Befragung am 27. Mai 2020 erklärte der Beschuldigte, dass er an jenem Abend (5. Dezember 2019) von einem angeblichen, ihm unbekannten, Fotografen nach einem Event in Q., an welchem er – der Beschuldigte – als Küchenchef gearbeitet habe, einen USB-Stick erhalten habe, worauf sich angeblich Bilder eines Anlasses befunden hätten. Diesen USB-Stick habe er noch am gleichen Abend an seinen Laptop angeschlossen.