5.3. 5.3.1. Dem CyberTipline Report der NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children; act. 102 ff.) ist zu entnehmen, dass am 5. Dezember 2019 mittels des digitalen Fingerabdrucks (Hashwert) zwei Dateien, welche via den Gmail-Account des Beschuldigten weitergeleitet worden waren, als kinderpornografische Dateien identifiziert wurden.