Die Auswertung des vom Beschuldigten als Ursache der Schadsoftware bezeichneten USB-Sticks ergäben, dass dieser bereits am 14. August 2019 – und damit ein halbes Jahr vor dem vom Beschuldigten geltend gemachten Vorfall – mit dem System verbunden worden sei. Sodann habe er unter anderem auch behauptet, den besagten USB-Stick sofort nach der Sperrung seines Google-Email-Accounts am 5. Dezember 2019 formatiert zu haben; die technische Auswertung habe aber ergeben, dass der USB-Stick erst am 9. Januar 2020 formatiert worden sei.