404 Abs. 1 StPO), ist die teilweise Einstellung, der Freispruch vom Vorwurf der harten Pornografie gemäss Art.197 Abs. 5 StGB (Tierpornografie; Dispositivziffer 1), der Schuldspruch bezüglich der mehrfachen Widerhandlung gegen das BetmG (Dispositivziffer 2, Spiegelstrich 3) und die Einziehung (Dispositivziffer 8).