3. 3.1. Mit Berufungsbegründung vom 25. November 2022 hielt der Beschuldigte an seinen bereits gestellten Anträgen fest. 3.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau verzichtete mit Eingabe vom 12. Dezember 2022 mit Verweis auf das angefochtene Urteil auf eine Berufungsantwort. Das Obergericht zieht in Erwägung: