Fr. 70.00, Probezeit 2 Jahre, sowie einer Busse von Fr. 2'700.00, ersatzweise 39 Tage Freiheitsstrafe. Zudem seien die beschlagnahmten Elektronikgeräte und Datenträger sowie die Betäubungsmittel einzuziehen und zu vernichten und der Beschuldigte sei mit einem lebenslangen Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen zu belegen. 2. 2.1. Am 18. Mai 2022 fand die Hauptverhandlung mit Befragung des Beschuldigten vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau statt. Dieser stellte gleichentags das Verfahren in Bezug auf die Anklage der mehrfachen Widerhandlung gegen das BetmG für den Zeitraum vom 17. März 2019 bis am 18. Mai 2019 ein und erkannte: