Am 27. Mai 2020 bewahrte der Beschuldigte an seinem Wohnort 0.3 Gramm Amphetamin und 28.4 Gramm Marihuana auf. Diese Substanzen waren für seinen Eigenkonsum bestimmt. II. Beschlagnahmte Gegenstände (Art. 326 Abs. 1 lit. c StPO) Betäubungsmittel: - 28.4 Gramm Marihuana (bei BM-Gruppe, Kapo AG) - 0.3 Gramm Amphetamin (bei BM-Gruppe, Kapo AG)