Der Beschuldigte hat mehrfach unbefugt Betäubungsmittel konsumiert oder zum eigenen Konsum eine Widerhandlung nach Art. 19 Abs. 1 begangen. Tatort: Q., […], Wohnort (Besitz zum Eigenkonsum) Q., […] und […] sowie weitere unbekannte Örtlichkeiten (Konsum) Tatzeit: Mittwoch, 27. Mai 2020, ca. 07.45 Uhr (Besitz zum Eigenkonsum) Sonntag, 17. März 2019 – Montag, 25. Mai 2020 (Konsum)