Dem Beschuldigte war bewusst, dass er auf den genannten Datenträger zahlreiche Bildaufnahmen mit den umschriebenen Inhalten aufbewahrte. Ihm war auch bewusst, dass es sich dabei jeweils um minderjährige Mädchen handelte. Die Bildaufnahmen dienten ihm zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse. 1.3 Besitz von tierpornografischen Videoaufnahme zum eigenen Konsum Tatort: Q., […], Wohnort Tatzeit: Mittwoch, 27. Mai 2020, ca. 07.45 Uhr