Auf dem Speichermedium SSD Samsung speicherte der Beschuldigte 45 Bildaufnahmen von unterschiedlichen minderjährigen Mädchen ab. Die einzelnen Bildaufnahmen zeigen die Mädchen in verschiedenen, aufreizenden Posen, teilweise mit entblösstem und hervorgehobenen Vaginal- und/oder Analbereich. Mehrere dieser Bildaufnahmen beinhalten wiederum verschiedene Sexualpraktiken wie die Vornahme von Vagina-, Anal- und Oralverkehr. -4-