Auf seinem Mobiltelefon Samsung S9 speicherte der Beschuldigte mindestens 87 kinderpornografische Vorschaubilder, sog. Thumbnails, ab. Darauf abgebildet sind wiederum Mädchen im Kindesalter und minderjährige Mädchen. Die Vorschaubilder, teilweise als Bildcollagen dargestellt, beinhalten zum einen verschiedene Sexualpraktiken wie di Vornahme von Vaginal-, Anal- und Oralverkehr. Zum anderen werden die nackten oder knapp bekleideten Minderjährigen in aufreizenden oder gar gefesselten Stellungen abgebildet, bei denen der Genital- oder Brustbereich hervorgehoben wird.