Dem Beschuldigten war bewusst, dass er durch diesen Vorgang kinderpornografische Bildaufnahmen von einem physischen Datenträger in eine Cloud, nämlich seinen Google Gmail-Account, kopierte und damit neue Dateien zu seinem eigenen Konsum herstellte. -3- 1.2 Besitz von kinderpornografischen Bildaufnahmen zum eigenen Konsum Tatort: Q., […], Wohnort Tatzeit: Mittwoch, 27. Mai 2020, ca. 07.45 Uhr