Die beschriebenen Bildaufnahmen speicherte der Beschuldigte zu einem unbekannten Zeitpunkt auf einem USB-Stick ab. Diese sendete er sich zur vorgenannten Zeit mit Hilfe seines Laptops, ein Mac Book, per E-Mail an seinen Google Gmail-Acount zu, damit er auch von anderen elektronischen Geräten, u.a. von seinem Mobiltelefon, auf diese Bildaufnahmen zugreifen konnte.