sein). Er habe die Zeugin B. auf dem Parkplatz gefragt, ob ihr bewusst sei, weshalb er sein Tempo verlangsamt habe (act. 72 f.; 96; vgl. auch Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6). Er wollte sie zur Rede stellen (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 und 9). Wahrscheinlich ist aufgrund dieser Aussagen des Beschuldigten, dass er über das Verhalten der Zeugin B. erbost war und dieser die Meinung sagen wollte, um sie dann unbehelligt ihres Weges ziehen zu lassen. Indem er sie zur Rede stellen wollte verfolgte er ein an sich nicht rechtswidriges Handlungsziel.