Schliesslich sagte der Beschuldigte an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30. Juni 2022 aus, dass B. gehupt habe, links an ihm vorbeigefahren und dann auf das Parkfeld rausgefahren sei. Er sei dann auch raus und habe die Scheibe runtergemacht und das Blaulicht raufgestellt (act. 95 f.). Bei dieser Sachverhaltsschilderung blieb der Beschuldigte auch anlässlich der Verhandlung vor Obergericht (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 6 ff.).