An der Konfrontationseinvernahme vom 26. April 2022 gab der Beschuldigte an, dass B. nach ihrem Hupen ihn links überholt habe und wieder eingemündet sei. Sie sei dann rechts auf den Parkplatz gefahren. Er sei dann ebenfalls auf das Parkfeld gefahren, habe die Scheibe runtergemacht und dann das Blaulicht raufgestellt (act. 71 f.). Er sei "hässig" gewesen wegen des Hupens und des Überholens. Fahrend habe er es nicht montieren können, es sei zudem auf der Rückbank gewesen. Er habe das in einer Kurzschlussreaktion auf dem Parkplatz gemacht (act. 73).