(act. 73). Die Scheibe sei runtergegangen oder sei schon unten gewesen, dann habe er eine Bewegung mit der Hand gemacht. Vorab sei aber das Blaulicht aufs Dach gegangen (act. 75). Aus dem Zeichen in Zusammenhang mit dem Blaulicht habe sie geschlossen, dass sie anhalten müsse. Sie sei der Meinung gewesen, dass sie schnellstmöglich ab der Strasse gehen müsse (act. 75). 2.4.3. Der Beschuldigte verweigerte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 19. Januar 2022 Aussagen zur Sache (act. 36 ff.).