An der Konfrontationseinvernahme vom 26. April 2022 bestÃĪtigte B., dass der Beschuldigte noch auf der Strasse das Blaulicht auf das Fahrzeugdach gesetzt und sie rausgewunken habe (act. 70 ff.). Postwendend nach ihrem Hupen sei die Scheibe runtergegangen, das Blaulicht aufs Dach (gestellt) und der Arm rausgestreckt und die Winkbewegung gemacht worden -9-