2.4.2. B. führte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 14. Dezember 2021 aus, der Beschuldigte habe nach ihrem Hupzeichen ein Blaulicht aufs Fahrzeugdach gestellt und sie mittels Handzeichen aus dem Fahrerfenster an den rechten Strassenrand respektive den Vorplatz gewunken. Sie sei nach dem Herauswinken links an ihm vorbei und dann auf den Vorplatz gefahren. Er sei nach ihr ebenfalls von der Strasse gefahren und habe rechts von ihr angehalten. Sie sei aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen. Er sei in seinem Fahrzeug sitzen geblieben, habe jedoch die Scheibe heruntergelassen. Sie habe mittlerweile die heruntergelassene Bahnschranke gesehen und sich bei ihm entschuldigt (act. 31).