2. 2.1. 2.1.1. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg wirft dem Beschuldigten in der Anklage vor, er habe am 5. September 2021, ca. 15.20 Uhr, nachdem B. ein Hupzeichen abgesetzt habe, ein Blaulicht auf das Fahrzeugdach des von ihm gelenkten Personenwagen gesetzt, ohne dies in Betrieb zu setzen. Anschliessend habe er B. per Handzeichen signalisiert, dass diese ihm auf den Vorplatz der C. AG folgen solle, was diese, ausgehend davon, sich in einer Polizeikontrolle zu befinden, auch getan habe. Der Beschuldigte habe sich dadurch der Amtsanmassung sowie der Nötigung strafbar gemacht.