2.5. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen bzw. die Anschlussberufung zu erklären. 2.6. Der Beschuldigte beantragte mit Eingabe vom 19. Oktober 2022 die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. 2.7. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2022 wurde das mündliche Verfahren angeordnet. 2.8. Der Beschuldigte reichte am 14. November 2022 vorgängig zur Berufungsverhandlung eine schriftliche Berufungsbegründung ein.