2. 2.1. Am 30. Juni 2022 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg mit Befragung des Beschuldigten statt. Der Beschuldigte beantragte einen Freispruch von den Vorwürfen der Vortrittsmissachtung, mangelnden Aufmerksamkeit, Nötigung und der Amtsanmassung. Schuldig zu sprechen sei er einzig wegen der Nachahmung besonderer Warnsignale der Polizei. Dafür sei er mit einer Busse von Fr. 200.00 zu bestrafen. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg fällte gleichentags das folgende Urteil: