Der Beschuldigte hat fahrlässig, d.h. aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit, die Verkehrsregeln verletzt, indem er der Strasse nicht die nötige Aufmerksamkeit zugewendet hat. Nötigung Art. 181 StGB Der Beschuldigte hat jemanden durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit genötigt, etwas zu tun. Amtsanmassung Art. 287 StGB Der Beschuldigte hat sich in rechtswidriger Absicht die Ausübung eines Amtes angemasst. Nachahmung besonderer Warnsignale der Polizei Art. 99 Abs. 1 lit. d SVG Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Willen, besondere Warnsignale der Polizei nachgeahmt.