Es besteht zwar für ein künftiges Wohlverhalten des Beschuldigten angesichts der Taten über rund 8 Jahre hinweg und der fehlenden nachhaltigen Einsicht sowie aufrichtigen Reue gewisse Bedenken hinsichtlich der Legalbewährung vor. Allerdings liegen auch ausweislich der MIKA-Akten keine Vorstrafen vor. - 25 - Insgesamt ist unter Berücksichtigung der vergleichsweise geringen Schwere der Katalogtaten aufgrund gewisser Bedenken hinsichtlich der Legalbewährung gesamthaft von einer nicht unerheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auszugehen.