Der Beschuldigte hat im heutigen Bosnien eine Berufslehre als Kellner gemacht und mit seinem Vater in der Landwirtschaft gearbeitet. In der Schweiz habe er 10 Jahre bei der E. AG gearbeitet. Ihm wurde mit Wirkung ab 1. April 2002 eine ganze IV-Rente (vgl. UA act. 603) und mit Wirkung ab 1. Oktober 2013 noch eine halbe IV-Rente zugesprochen (vgl. UA act. 602). Er müsse wegen Problemen mit der Psyche, dem Bauch sowie einem Bein Medikamente einnehmen. Seit anfangs 2015 ist er teilweise selbständig erwerbstätig. Seine Muttersprache ist Serbisch und er spricht auch Bosnisch sowie «ein bisschen» Deutsch (VA act. 827).